Straußwirtschaften

Wer bereits Straußwirtschaften besucht hat, und vielleicht schon seine Lieblingsstrauße entdeckt hat, weiß die besondere Mischung aus Gastlichkeit, badischem Wein und unverfälschten typischen badischen Gerichten zu schätzen.

st_01_640Geschichtlich gesehen war es wohl Kaiser Karl der Große, der für eine der schönsten Besonderheiten des Regio verantwortlich ist. Per Erlass erlaubte er um das Jahr 800 herum den Weinbauern einen Teil des eigenen Weines selbst auszuschenken. Wieso genau als Symbol für die Zeit des Ausschanks ein Besen vor die Tür gehängt wird ist unklar. Klar ist allerdings, dass daher im schwäbischen Sprachraum der Begriff Besenwirtschaft entstand, während sich im alemannischen Sprachraum der Begriff Straußwirtschaft (für den hier gebräuchlichen Reisigbesen) eingebürgert hat.

Als echte Straußwirtschaft gilt ein Betrieb mit maximal 40 Sitzplätzen. Dieser muss an einen landwirtschaflichen Betrieb angegliedert sein, eigenen Wein ausschenken und darf einfach zubereitete Speisen (aus überwiegend eigener Herstellung) servieren. Desweiteren darf die Strauße höchstens 16 Wochen pro Jahr geöffnet sein. Dies wird meist auf zwei Perioden im Frühjahr und Herbst verteilt.